Kosten & Zuschüsse
Hörgeräte-Preisklassen im Überblick
Was ein Hörgerät kostet, hängt von Ausstattung und Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Die folgenden Klassen geben Ihnen eine erste Orientierung, welche Ausstattung zu Ihrem Alltag passt. Die genauen Kosten und Ihren individuellen Kassenzuschuss besprechen wir gemeinsam im Beratungsgespräch – kostenlos und unverbindlich.
Ohne Aufzahlung
0 € Eigenanteil – nur 10 € gesetzliche Zuzahlung je Ohr
Als gesetzlich Versicherte mit ärztlicher Verordnung haben Sie Anspruch auf eine vollwertige Versorgung, die Ihre Krankenkasse komplett bezahlt. Diese Geräte passen wir genauso sorgfältig an wie alle anderen – mit Probezeit und Nachbetreuung.
- Digitale Hörgeräte, individuell eingestellt
- Mehrere Hörprogramme
- Schutz vor Pfeifen und Störgeräuschen
Mehr Komfort mit Eigenanteil
Einstiegsklasse
Alltagssituationen zu Hause und im direkten Gespräch
- Klares Hören in ruhigen Situationen, z. B. zuhause und im Gespräch zu zweit
- Automatischer Schutz vor Pfeifgeräuschen
- Reduziert störende Hintergrundgeräusche
Mittelklasse
Gruppengespräche, Fernsehen, Telefonie
- Zusätzlich: klares Hören auch in Gruppen, beim Fernsehen und Telefonieren
- Passt sich automatisch an die jeweilige Hörsituation an
- Verbindung zu Smartphone und Fernseher per Bluetooth
- Optional mit Akku statt Batterien
Oberklasse
Gesellschaften, Restaurants, Musik, Meetings
- Zusätzlich: bestmögliches Verstehen auch in lauter, geselliger Umgebung
- Stellt sich automatisch auf wechselnde Situationen ein, weniger Nachregeln im Alltag
- Freihändiges Telefonieren direkt über das Hörgerät
Der Preis ist mehr als nur das Gerät
Im Preis steckt nicht nur die Technik, sondern die individuelle Anpassung über mehrere Termine hinweg, die Feineinstellung auf Ihren Alltag sowie die laufende Wartung und Nachbetreuung. Ein reiner Vergleich der Gerätepreise greift deshalb zu kurz.
Zuschuss von der Krankenkasse
Gesetzlich versichert
Ihre Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss je Ohr; die genaue Höhe hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Reicht Ihnen die Versorgung ohne Aufzahlung (siehe oben), zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Wir ermitteln Ihren tatsächlichen Zuschuss gerne gemeinsam mit Ihnen.
Privat versichert
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif unterschiedlich hohe Beträge. Meist ist eine gültige HNO-Verordnung Voraussetzung. Wir prüfen mit Ihnen, was Ihr Tarif konkret abdeckt.
Diese Einteilung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Klasse zu Ihnen passt und was sie konkret kostet, ermitteln wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.
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